SPD Schlitzerland

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Ein klarstellender Kommentar zu den Grundsteuerbescheiden

Veröffentlicht am 15.06.2023 in Kommunalpolitik

SPD-Fraktion nimmt Stellung

Schlitz. In den letzten Tagen sind aus dem Rathaus die neuen Grundsteuerbescheide zugestellt worden. Seitdem stehen die Telefonanschlüsse bei den Mitgliedern der SPD-Fraktion nicht mehr still. Die Sozialdemokraten sehen sich zu einer Stellungnahme genötigt, um einiges geradezurücken.

Bei den Anrufenden wurde mit den zugestellten Grundsteuerbescheiden offenbar ein Nerv getroffen. Ihre Reaktionen decken inhaltlich ein weites Spektrum ab. Eine kleine Auswahl: Was habt Ihr Euch dabei nur gedacht? Könnt Ihr nicht mit dem Geld der Steuerzahler umgehen? Wo soll das noch hinführen? Sollte die Erhöhung nicht erst 2025 kommen? Ist das rechtens? Auf welcher Rechtsgrundlage basiert die Entscheidung? Wann ist sie gefallen und wo kann man sie finden?

Zu all diesen Fragen einige grundsätzliche Vorbemerkungen. Die zu zahlende Grundsteuer setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: dem Messbetrag und dem Hebesatz. Für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig. Er ist also Landesangelegenheit, wird zurzeit reformiert und ab 2025 angewendet und wirksam.

Der Hebesatz wird durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Mit der Verabschiedung des städtischen Haushalts für das Jahr 2023 wurde er für die Grundsteuern A und B auf 625% angehoben. Die entsprechende Rechtsgrundlage findet sich einerseits in der Veröffentlichung der Haushaltssatzung vom 4. April 2023 auf der Seite 2 (zu finden in der Historie der Bekanntmachungen und Pressemitteilungen) und andererseits im Haushaltsplan 2023 auf der Seite 4 (Abrufbar unter www.schlitz.de/rathaus/finanzen). Leicht zu finden sind diese Quellen allerdings nicht.

Zur politischen Wertung der Angelegenheit: Die Haushaltsberatungen im Frühjahr dieses Jahres sind in der Stadtverordnetenversammlung kontrovers geführt worden. Die SPD-Fraktion hat die geplante Finanzpolitik mit der Steuererhöhung seinerzeit abgelehnt. Zum Schluss fand die Anhebung des Hebesatzes auf 625% nur die Zustimmung der CDU-Fraktion. Ist das rechtens? Natürlich, denn die Wählerinnen und Wähler des Schlitzerlandes haben die Christdemokraten in der Stadtverordnetenversammlung mit einer absoluten Mehrheit ausgestattet.